Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jetzt die Voraussetzungen für die Verlängerung der Überbrückungshilfe II (ÜII), mit der Selbstständige, klein- und mittelständische Unternehmer und Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte geschaffen.
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